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Individuelle Beratung

Unsere Beratungsangebote richten sich an Menschen, die vor wichtigen akademischen, beruflichen oder strategischen Entscheidungen stehen und eine fundierte Einschätzung ihrer Möglichkeiten wünschen. Im persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage, klären offene Fragen und entwickeln gemeinsam konkrete, realistische Handlungsschritte.

Je nach Anliegen unterstützen wir Sie bei der akademischen Orientierung, der Planung einer Promotion, der Prüfung geeigneter Bildungswege, der strategischen Positionierung sowie bei der Vorbereitung relevanter Unterlagen. Dabei erhalten Sie keine allgemeine Standardauskunft, sondern eine individuelle Beratung, die sich an Ihrem Profil, Ihren Zielen und Ihren persönlichen Rahmenbedingungen orientiert.

Diskretion, Transparenz und eine verantwortungsvolle Einschätzung stehen für uns an erster Stelle. Vor Beginn informieren wir Sie klar über den möglichen Beratungsumfang, den Ablauf und die entstehenden Kosten. So wissen Sie von Anfang an, welche Unterstützung Sie erwarten können.

Unsere Beratungsleistungen im Überblick

Akademische Beratung

Wir prüfen Ihre akademische Ausgangslage, Ihre Ziele und Ihre fachlichen Voraussetzungen und zeigen auf, welcher Promotionsweg grundsätzlich zu Ihrem Profil passen kann.

Titelmissbrauch nach § 132a StGB

Wir bieten eine erste fachliche Orientierung zu Fragen rund um das Führen akademischer Grade und vermitteln bei rechtlichem Klärungsbedarf an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien.

Bewertung vorhandener Urkunden

Wir prüfen die vorliegenden Unterlagen auf formale Plausibilität, Herkunft und Einordnung und zeigen auf, welche weiteren Prüf- oder Bewertungsstellen infrage kommen.

Hochschulwechsel während der Promotion

Wir analysieren die bisherige Promotionssituation und unterstützen dabei, mögliche Wechseloptionen, Anerkennungsfragen und die nächsten organisatorischen Schritte einzuordnen.

Plagiatsvorwürfe bei Dissertationen

Wir helfen bei der strukturierten Sichtung der Ausgangslage und koordinieren bei Bedarf die Einbindung unabhängiger Fachgutachter oder spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien.

ECTS-Aufstockung für die Zulassung

Wir prüfen, ob für die angestrebte Promotion zusätzliche Studienleistungen erforderlich sein können, und zeigen passende Möglichkeiten zur Ergänzung fehlender ECTS-Punkte auf.

Jetzt unverbindlich informieren

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren oder haben Fragen zu unserem Beratungsangebot? Wir prüfen Ihre Angaben vertraulich und melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen. Die erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich unverbindlich.

Meist gestellte Fragen zur akademischen Beratung

Was bedeutet akademische Beratung beziehungsweise Promotionsberatung?

Akademische Beratung oder Promotionsberatung bedeutet, die persönliche Ausgangslage nicht nur oberflächlich, sondern im Zusammenhang zu betrachten. Dazu gehören der bisherige Hochschulabschluss, Noten, Fachrichtung, Berufserfahrung, wissenschaftliche Vorkenntnisse, Sprachkenntnisse und das Ziel, das mit einer Promotion verbunden wird. Anschließend lässt sich prüfen, welcher Promotionsweg grundsätzlich zum Profil passen kann: eine individuelle Promotion, ein strukturiertes Programm, eine kooperative Promotion oder zunächst eine zusätzliche Qualifizierungsphase. Eine seriöse Beratung verspricht weder eine Zulassung noch einen Doktorgrad. Sie schafft vielmehr Klarheit, erkennt mögliche Hürden frühzeitig und hilft, unnötige Bewerbungen oder Fehlentscheidungen zu vermeiden. Unser Beratungsangebot verbindet akademische Einordnung mit einer realistischen Strategie. Wir sichten die vorhandenen Informationen, erklären die nächsten sinnvollen Schritte und zeigen transparent, welche Punkte ausschließlich die Hochschule oder der zuständige Promotionsausschuss entscheiden kann.

Für wen ist eine Promotionsberatung besonders sinnvoll?

Eine Promotionsberatung ist besonders sinnvoll, wenn der Wunsch nach einer Promotion vorhanden ist, der passende Weg aber noch nicht klar vor Augen liegt. Das betrifft beispielsweise Berufstätige, Absolventinnen und Absolventen mit einem FH- oder HAW-Abschluss, Personen mit ausländischen Studienabschlüssen, fachfremde Bewerber oder Interessierte, deren Abschluss schon einige Jahre zurückliegt. Auch während einer laufenden Promotion kann eine unabhängige Einordnung hilfreich sein, etwa bei einem Hochschulwechsel, Problemen in der Betreuung, offenen Zulassungsauflagen oder Zweifeln an der bisherigen Ausrichtung. Wichtig ist, dass Beratung nicht erst beginnt, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist. Frühzeitig lassen sich Optionen meist besser vergleichen und Unterlagen gezielter vorbereiten. Wir helfen Ihnen, aus vielen Einzelinformationen einen belastbaren Plan zu entwickeln. Dabei sprechen wir auch offen aus, wenn ein Vorhaben derzeit nicht realistisch ist oder zunächst zusätzliche Qualifikationen sinnvoll wären.

Welche Unterlagen sollte ich für eine erste Beratung bereithalten?

Für eine fundierte Erstberatung sind vollständige Unterlagen hilfreicher als eine lange mündliche Schilderung ohne Nachweise. Sinnvoll sind insbesondere Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Diploma Supplement oder Transcript of Records, Notenübersichten, Angaben zur Hochschule und gegebenenfalls vorhandene Anerkennungsbescheide. Wer bereits promoviert, sollte zusätzlich die Promotionsordnung, den Annahmebescheid, eine Betreuungsvereinbarung, bisherige Leistungsnachweise, das Exposé und relevante Korrespondenz bereithalten. Bei einem ausländischen Abschluss können beglaubigte Übersetzungen sowie vorhandene Einträge oder Auskünfte aus anabin wichtig sein. Bei Plagiats- oder Titelthemen benötigen wir außerdem die konkrete Beanstandung, Schreiben der Hochschule oder Behörde und die zugrunde liegenden Dokumente. Je besser die Unterlagen geordnet sind, desto präziser kann die erste fachliche Orientierung ausfallen. Wir teilen Ihnen vorab mit, was für Ihren Fall wirklich benötigt wird, damit Sie nicht unnötig Dokumente beschaffen oder sensible Daten ohne Anlass übersenden.

Welche Promotionswege kommen für mein Profil grundsätzlich infrage?

Welcher Promotionsweg passt, hängt nicht allein vom Abschluss ab. Ebenso wichtig sind Fachgebiet, Forschungsinteresse, berufliche Situation, gewünschte Betreuung, Finanzierung und die Frage, wie selbstständig das Vorhaben organisiert werden soll. Bei einer individuellen Promotion wird das Projekt meist eng mit einer Betreuungsperson und einer Fakultät abgestimmt. Strukturierte Programme arbeiten häufig mit festen Bewerbungsfristen, Lehrveranstaltungen, Kolloquien und einem geregelten Betreuungskonzept. Daneben gibt es kooperative Verfahren, etwa zwischen Universität und Hochschule für angewandte Wissenschaften, sowie internationale Modelle. Nicht jeder Weg ist für jedes Profil gleich gut geeignet. Ein bekanntes Programm kann beispielsweise fachlich weniger passend sein als eine kleinere Fakultät mit der richtigen Expertise. Wir prüfen nicht nur, wo eine Bewerbung formal möglich erscheint, sondern welcher Rahmen langfristig tragfähig ist. So entsteht eine Auswahl, die wissenschaftliche Passung, Zulassungschancen und persönliche Umsetzbarkeit miteinander verbindet.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Promotion erfüllen?

Die Voraussetzungen ergeben sich immer aus der Promotionsordnung der zuständigen Fakultät oder promotionsberechtigten Hochschule. Regelmäßig wird ein einschlägiger, qualifizierter Hochschulabschluss verlangt, häufig ein Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen. Zusätzlich können Mindestnoten, fachliche Nähe, bestimmte Methodenkenntnisse, Sprachkenntnisse, ein Exposé oder weitere Studienleistungen gefordert werden. Bei fachfremden Vorhaben, ausländischen Abschlüssen oder Bachelor- und FH-/HAW-Abschlüssen sind Eignungsfeststellungsverfahren oder Auflagen möglich. Eine Betreuungszusage ist oft notwendig, ersetzt aber nicht automatisch die förmliche Annahme durch die Fakultät. Genau diese Unterscheidung wird in der Praxis häufig übersehen. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen deshalb anhand der konkreten Zielhochschule und nicht nach pauschalen Internetangaben. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung, welche Kriterien bereits erfüllt sind, wo Unterlagen fehlen und welche Punkte verbindlich mit dem Promotionsausschuss geklärt werden müssen.

Kann ich ohne Master oder mit einem FH-/HAW-Abschluss promovieren?

Eine Promotion ohne klassischen Masterabschluss ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber sie ist an besondere Voraussetzungen gebunden. Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor oder Diplom einer Fachhochschule beziehungsweise Hochschule für angewandte Wissenschaften können je nach Promotionsordnung zugelassen werden. Häufig ist dafür ein Eignungsfeststellungsverfahren vorgesehen, in dem zusätzliche wissenschaftliche Fähigkeiten, sehr gute Leistungen oder ergänzende Studienleistungen nachgewiesen werden müssen. Manche Hochschulen bieten auch Fast-Track-Modelle an. Entscheidend ist nicht die allgemeine Aussage, dass eine Promotion „möglich“ sei, sondern die konkrete Regelung der Fakultät und die fachliche Passung des Abschlusses. Wir prüfen gezielt, welche Wege für Ihren Abschluss tatsächlich offenstehen. Dabei vergleichen wir Zulassungsordnungen, mögliche Auflagen und realistische Alternativen, damit Sie Ihre Zeit nicht in Programme investieren, deren formale Anforderungen von Anfang an nicht zu Ihrem Profil passen.

Kann ich fehlende Voraussetzungen durch ECTS-Kurse oder Zusatzleistungen ausgleichen?

Zusätzliche ECTS-Punkte können helfen, fehlende fachliche oder methodische Voraussetzungen auszugleichen. Sie führen aber nicht automatisch zur Promotionsberechtigung. Maßgeblich ist, ob die gewünschte Fakultät die betreffenden Leistungen nach ihrer Promotionsordnung akzeptiert und ob Inhalt, Niveau, Umfang und Prüfungsform zu den festgestellten Defiziten passen. Beliebig zusammengestellte Online-Kurse oder einzelne Zertifikate reichen daher häufig nicht aus. Sinnvoll ist es, zunächst klären zu lassen, welche konkreten Auflagen der Promotionsausschuss stellen würde. Erst danach sollten passende Module, Brückenkurse oder ein Eignungsfeststellungsverfahren ausgewählt werden. Bereits absolvierte Leistungen können anerkannt werden, wenn die zuständige Stelle ihre Gleichwertigkeit bestätigt; einen generellen Anspruch auf Anerkennung gibt es im Promotionsbereich jedoch nicht unabhängig von der jeweiligen Ordnung. Wir helfen Ihnen, Zusatzqualifikationen strategisch statt auf Verdacht zu planen. So investieren Sie nur in Leistungen, die für den angestrebten Promotionsweg nachvollziehbar und voraussichtlich verwertbar sind.

Kann ich mit einem ausländischen Studienabschluss in Deutschland promovieren?

Ja, ein ausländischer Studienabschluss kann den Zugang zu einer Promotion in Deutschland eröffnen. Die deutsche Zielhochschule prüft jedoch, ob der Abschluss einer inländischen, zur Promotion berechtigenden Qualifikation gleichwertig ist. Dabei können Informationen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und der Datenbank anabin herangezogen werden. Selbst bei grundsätzlicher Gleichwertigkeit darf die Fakultät zusätzliche Anforderungen festlegen, etwa fachbezogene Module, Sprachkenntnisse oder eine Eignungsprüfung. Wichtig ist außerdem, zwischen dem Zugang zu einer neuen Promotion und der späteren Führung eines bereits im Ausland erworbenen Doktorgrades zu unterscheiden. Das sind zwei verschiedene Prüfbereiche. Wir sichten Abschlussunterlagen, Hochschulstatus, Studienumfang und fachliche Anschlussfähigkeit und bereiten die nächsten Anfragen strukturiert vor. Eine verbindliche Anerkennungs- oder Zulassungsentscheidung treffen wir nicht; diese liegt bei der zuständigen Hochschule beziehungsweise Behörde. Unsere Beratung hilft jedoch, Unklarheiten frühzeitig sichtbar zu machen.

Wie finde ich eine passende Hochschule und eine geeignete Betreuungsperson?

Die passende Hochschule findet man nicht allein über Rankings oder bekannte Namen. Entscheidend ist, ob das geplante Thema zum Forschungsprofil der Fakultät und zu den Arbeitsschwerpunkten einer betreuungsberechtigten Person passt. Vor einer Kontaktaufnahme sollten aktuelle Publikationen, laufende Projekte, methodische Ausrichtung und Promotionsordnung geprüft werden. Eine gute Anfrage ist individuell, fachlich konkret und knapp. Sie erklärt die Forschungsfrage, den bisherigen akademischen Hintergrund und warum gerade diese Betreuung sinnvoll erscheint. Ungezielte Serienmails wirken dagegen selten überzeugend. Auch sollte früh geklärt werden, ob eine Betreuungszusage genügt oder zusätzlich ein förmliches Annahmeverfahren erforderlich ist. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Hochschul- und Betreuersuche und bei einer professionellen Ansprache. Dabei geht es nicht um beliebige Kontakte, sondern um eine nachvollziehbare Passung, aus der ein tragfähiges wissenschaftliches Betreuungsverhältnis entstehen kann.

Was sollte ein überzeugendes Exposé für eine Promotion enthalten?

Ein gutes Exposé zeigt, dass aus einer interessanten Idee ein wissenschaftlich bearbeitbares Projekt werden kann. Es sollte die Forschungsfrage klar benennen, den Stand der Forschung knapp einordnen, die Forschungslücke erläutern und das Erkenntnisziel nachvollziehbar formulieren. Ebenso wichtig sind theoretischer Rahmen, Methode, Daten- oder Quellenbasis, vorläufige Gliederung, Zeitplan und ein realistisches Literaturverzeichnis. Umfang und Detailtiefe richten sich nach Fachkultur und Vorgaben der Hochschule. Ein Exposé ist kein Werbetext und auch keine bereits fertige Dissertation. Es muss zeigen, dass das Projekt abgegrenzt, methodisch durchdacht und innerhalb eines vertretbaren Zeitraums umsetzbar ist. Wir prüfen Aufbau, Argumentationslogik und formale Passung Ihres Exposés und geben konkrete Hinweise zur Überarbeitung. Die wissenschaftlichen Inhalte und Entscheidungen bleiben selbstverständlich bei Ihnen; unser Ziel ist eine klare, überzeugende und hochschulgerechte Darstellung Ihres eigenen Vorhabens.

Was ist für mich besser: eine individuelle oder eine strukturierte Promotion?

Beide Modelle können zum Doktorgrad führen, unterscheiden sich aber deutlich in Organisation und Alltag. Die individuelle Promotion bietet häufig mehr Freiheit bei Thema, Zeitplanung und Arbeitsort. Sie verlangt dafür viel Eigeninitiative bei Betreuung, Finanzierung und wissenschaftlicher Einbindung. Strukturierte Programme arbeiten meist mit einem festen Curriculum, regelmäßigen Kolloquien, mehreren Betreuungspersonen, Auswahlverfahren und teilweise verbindlichen Zeitplänen. Das kann Orientierung und Austausch schaffen, ist aber weniger flexibel und oft an Präsenz-, Leistungs- oder Berichtspflichten gebunden. Für Berufstätige kann ein individuelles Modell besser passen; für Personen, die ein enges wissenschaftliches Umfeld suchen, kann ein Graduiertenprogramm vorteilhaft sein. Pauschal lässt sich das nicht entscheiden. Wir vergleichen mit Ihnen beide Varianten anhand Ihrer beruflichen und persönlichen Rahmenbedingungen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den Start, sondern auch, ob das gewählte Modell über mehrere Jahre realistisch durchzuhalten ist.

Kann ich berufsbegleitend promovieren?

Eine berufsbegleitende Promotion ist grundsätzlich möglich und für viele erfahrene Fach- und Führungskräfte ein attraktiver Weg. Besonders gut funktioniert sie, wenn das Forschungsthema an die berufliche Praxis anknüpft, der Arbeitgeber zeitliche Freiräume unterstützt und die Betreuung verlässlich organisiert ist. Trotzdem bleibt eine Promotion ein mehrjähriges Forschungsprojekt. Literaturarbeit, Datenerhebung, Auswertung, Schreiben, Kolloquien und Abstimmungen lassen sich nicht dauerhaft nur „nebenbei“ erledigen. Auch mögliche Präsenzpflichten, Qualifizierungsmodule und Fristen der Promotionsordnung müssen berücksichtigt werden. Eine ehrliche Zeitplanung ist daher wichtiger als ein besonders optimistischer Zeitplan. Wir beraten ausdrücklich auch Berufstätige und entwickeln mit Ihnen ein Modell, das zu Ihrer tatsächlichen Wochenbelastung passt. So kann eine nebenberufliche Promotion anspruchsvoll, aber planbar werden – ohne die wissenschaftlichen Standards oder die berufliche Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.

Ich promoviere bereits an einer Hochschule und möchte wechseln – ist das möglich?

Ein Hochschulwechsel während der Promotion ist grundsätzlich möglich, aber kein automatischer Übertrag des bisherigen Verfahrens. Die neue Fakultät prüft erneut, ob Zulassungsvoraussetzungen, Thema, Betreuung und bisherige Arbeiten zu ihrer Promotionsordnung passen. Häufig ist ein neuer Antrag auf Annahme erforderlich. Zusätzlich müssen Fragen zu Forschungsdaten, Laborergebnissen, Nutzungsrechten, Publikationen, Finanzierung und der bisherigen Betreuungsvereinbarung geklärt werden. Gerade bei empirischen Projekten können Daten an die bisherige Einrichtung oder an ein Drittmittelprojekt gebunden sein. Deshalb sollte ein Wechsel nicht vorschnell durch eine einfache Abmeldung eingeleitet werden. Wir analysieren zunächst den bisherigen Status und bereiten einen geordneten Wechsel vor. Dazu gehören die Prüfung der Unterlagen, die Suche nach einer fachlich passenden neuen Einrichtung und eine Übersicht der Punkte, die mit alter und neuer Hochschule verbindlich zu klären sind.

Ich möchte den Fachbereich oder das Promotionsstudium wechseln – werden meine bisherigen Leistungen anerkannt?

Ob bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden, entscheidet die zuständige Stelle der neuen Fakultät, häufig der Promotionsausschuss. Maßgeblich sind nicht nur die Zahl der ECTS-Punkte, sondern Inhalt, Lernergebnisse, wissenschaftliches Niveau, Prüfungsform und die Anforderungen des neuen Promotionsprogramms. Bei einem fachnahen Wechsel können Seminare, Methodenmodule oder Qualifizierungsleistungen eher übertragbar sein als bei einem deutlichen Wechsel des Fachgebiets. Die bisherige Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird in der Regel nicht automatisch übernommen. Auch eine Betreuungszusage muss meist neu geklärt werden. Für die Prüfung werden typischerweise Transcript of Records, Modulbeschreibungen, Prüfungsordnung und Nachweise über bereits absolvierte Forschungsleistungen benötigt. Wir bereiten Ihre Anerkennungsanfrage so auf, dass die Vergleichbarkeit der Leistungen nachvollziehbar wird. Eine Anerkennung können wir nicht garantieren, aber wir können früh erkennen, wo gute Argumente bestehen und wo zusätzliche Leistungen wahrscheinlich werden.

Kann ich während der Promotion das Thema oder die Methodik ändern?

Änderungen am Thema oder an der Methodik sind während einer Promotion nicht ungewöhnlich. Forschung entwickelt sich, Daten können anders ausfallen als erwartet oder eine Fragestellung erweist sich als zu weit beziehungsweise nicht tragfähig. Kleinere Anpassungen lassen sich häufig im Rahmen der Betreuung abstimmen. Bei grundlegenden Änderungen kann jedoch eine formale Zustimmung der Fakultät, eine Aktualisierung der Betreuungsvereinbarung oder sogar ein neuer Antrag erforderlich sein. Entscheidend ist, ob die neue Ausrichtung noch vom ursprünglichen Annahmebescheid, dem Fachgebiet und der Betreuungskompetenz erfasst wird. Auch Auswirkungen auf Ethikvoten, Datenschutz, Fördermittel und Zeitplanung sollten geprüft werden. Wir helfen Ihnen, die Änderung fachlich zu strukturieren und gegenüber Betreuung und Promotionsausschuss klar zu begründen. So wird aus einer notwendigen Kurskorrektur kein ungeordneter Neustart, sondern ein nachvollziehbarer Entwicklungsschritt des Forschungsprojekts.

Was kann ich tun, wenn es Probleme mit meinem Doktorvater oder meiner Doktormutter gibt?

Betreuungskonflikte können aus unklaren Erwartungen, langen Rückmeldezeiten, methodischen Differenzen, Autorschaftsfragen, Datennutzung oder persönlichen Spannungen entstehen. Der erste Schritt sollte eine sachliche Dokumentation sein: Was wurde vereinbart, welche Rückmeldungen fehlen und welche konkreten Punkte müssen gelöst werden? Eine Betreuungsvereinbarung kann dabei eine wichtige Grundlage bilden. Je nach Hochschule kommen anschließend Graduiertenzentrum, Promotionsbüro, Ombudsperson, Vertrauensstelle oder Promotionsausschuss als neutrale Anlaufstellen infrage. Ein Betreuerwechsel ist möglich, muss aber meist formal abgestimmt werden und kann Folgen für Thema, Datenzugang oder Finanzierung haben. Wir bieten eine unabhängige fachliche Einordnung und helfen, das Anliegen geordnet vorzubereiten. Bei rechtlichen, arbeitsrechtlichen oder förderrechtlichen Fragen vermitteln wir auf Wunsch an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien; eine Rechtsberatung übernehmen wir selbst nicht.

Gegen mich besteht Plagiatsverdacht – können Sie mir helfen?

Ja, wir können die Situation fachlich vorprüfen und die vorliegenden Unterlagen strukturiert auswerten. Ein Plagiatsverdacht kann klassische nicht gekennzeichnete Textübernahmen betreffen, aber auch Übersetzungen, Ideen, Strukturen, Abbildungen oder nicht transparent wiederverwendete eigene Texte. Ein bloßer Prozentwert aus einer Plagiatssoftware beweist noch kein wissenschaftliches Fehlverhalten. Jede Fundstelle muss im fachlichen Kontext manuell geprüft werden: Was wurde übernommen, wie wurde zitiert, welche Zitierregeln galten und war die Herkunft hinreichend erkennbar? Wir können Beanstandungen, Quellen, Softwareberichte und Stellungnahmen auf Plausibilität prüfen und eine sachliche Arbeitsgrundlage erstellen. Unsere Unterstützung ist akademisch-fachlich, nicht anwaltlich. Sobald Fristen, Akteneinsicht, Verfahrensrechte, Sanktionen oder gerichtliche Schritte betroffen sind, empfehlen und vermitteln wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Frühzeitige, ruhige Aufarbeitung ist meist sinnvoller als eine spontane Rechtfertigung.

Welche Folgen kann ein bestätigter Plagiatsvorwurf bei einer Dissertation haben?

Die möglichen Folgen hängen vom Verfahrensstand, vom Umfang und Gewicht der Feststellungen sowie von der Promotions- und Fehlverhaltensordnung der Hochschule ab. Während eines laufenden Verfahrens kann eine Dissertation zurückgewiesen, als nicht bestanden bewertet oder das Promotionsverfahren beendet werden. Wird ein schwerwiegender Täuschungsvorwurf erst nach der Verleihung bestätigt, kann ein Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades folgen. Daneben sind Auswirkungen auf Publikationen, Arbeitsverhältnis, Drittmittelförderung oder berufliche Reputation denkbar. Diese Konsequenzen treten jedoch nicht allein aufgrund eines Verdachts oder eines Softwaretreffers ein. Üblicherweise müssen die Hinweise geprüft, die betroffene Person angehört und die Umstände des Einzelfalls gewürdigt werden. Wir helfen, die fachlichen Vorwürfe sauber von bloßen Auffälligkeiten zu trennen und Unterlagen für die weitere Klärung aufzubereiten. Die rechtliche Vertretung und Bewertung möglicher Rechtsmittel gehört dagegen in die Hände einer spezialisierten Kanzlei.

Ich habe im Ausland promoviert – wie darf ich den Doktortitel in Deutschland führen?

Die Führung eines im Ausland erworbenen Doktorgrades richtet sich in Deutschland nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Deshalb genügt es nicht, nur die Urkunde oder eine deutsche Übersetzung zu betrachten. Zu prüfen sind unter anderem die verleihende Hochschule, deren staatlicher Status im Herkunftsland, die genaue Originalbezeichnung des Grades, die Art des Promotionsverfahrens und mögliche begünstigende Regelungen. Die Datenbank anabin ist dabei ein wichtiges Informationsinstrument. Ein H+-Status spricht grundsätzlich dafür, dass die Einrichtung im Herkunftsland staatlich oder staatlich anerkannt ist; er ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung der zulässigen konkreten Gradform. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf formale Plausibilität und zeigen auf, welche Behörden, Hochschulen oder Bewertungsstellen für eine verbindliche Klärung infrage kommen. Wir erteilen keine Rechtsberatung und keine behördliche Genehmigung, können den Sachverhalt aber so vorbereiten, dass unnötige Risiken und Missverständnisse vermieden werden.

Ich bin wegen § 132a StGB angezeigt worden – was bedeutet Titelmissbrauch beim Doktortitel?

§ 132a StGB erfasst unter anderem das unbefugte Führen inländischer oder ausländischer akademischer Grade. Beim Doktortitel kann ein Verdacht beispielsweise entstehen, wenn ein Grad geführt wird, der nicht wirksam verliehen wurde, wenn die vorgeschriebene Originalform oder ein notwendiger Herkunftszusatz unzulässig verändert wird oder wenn eine Ehrenbezeichnung so dargestellt wird, als handele es sich um einen regulär erworbenen Doktorgrad. Das Gesetz sieht als möglichen Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Eine Anzeige bedeutet jedoch noch keine Verurteilung. Entscheidend sind die konkrete Gradbezeichnung, Herkunft, Verleihungsurkunde, Art der Verwendung und die im Bundesland geltenden Vorschriften. Wir bieten eine erste fachliche Orientierung, ordnen Unterlagen und Gradangaben und vermitteln bei rechtlichem Klärungsbedarf an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien. Eine individuelle strafrechtliche Beratung oder Verteidigung leisten wir ausdrücklich nicht.